Risiko Scheinselbständigkeit: Wie vermeiden Sie, dass selbständige Mitarbeiter zu Arbeitnehmern werden?
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die Tätigkeit eines selbständigen
Auftragnehmers hat viele Vorteile, sowohl für das beauftragende Unternehmen als
auch für den externen Dienstleister. Beispielsweise kann dadurch spezielles
Wissen für zeitlich begrenzte Projekte ins Unternehmen eingebracht werden und
flexibel auf Auftragslagen reagiert werden. Der Dienstleister profitiert von einer
oft höheren Bezahlung, hat aber gleichzeitig keine soziale Absicherung durch
den Auftraggeber.
Es besteht jedoch - gerade
bei Einzelunternehmern - die Gefahr, dass eine sog. Scheinselbständigkeit unterstellt
wird. Dies ist der Fall, wenn die Rahmenbedingungen seiner Tätigkeit im
Unternehmen eher denen eines Arbeitnehmers entsprechen. Kritisch wird es, wenn
der vermeintlich Selbständige stark weisungsgebunden ist und nur wenig
zeitliche und räumliche Flexibilität bei seinen Aufgaben hat. Auch wenn er
länger nur für ein Unternehmen tätig ist, kann Scheinselbständigkeit drohen.
Bei einer
Scheinselbständigkeit wird der Selbständige sozialversicherungsrechtlich und
möglicherweise auch lohnsteuerlich zu einem Arbeitnehmer des Auftraggebers.
Dementsprechend können dann Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern - auch
über lange Zeiträume - nachgefordert werden, was zu hohen Nachzahlungen führen
kann.
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Mit Hilfe
unserer Infografik auf der nächsten Seite erhalten Sie wichtige
Informationen, wie Sie eine Scheinselbständigkeit, sowohl als Auftraggeber als
auch als externer Dienstleister, vermeiden können. Für Rückfragen stehen wir gerne
zur Verfügung. |
Mit
freundlichen Grüßen