Risiko Scheinselbständigkeit: Wie vermeiden Sie, dass selbständige Mitarbeiter zu Arbeitnehmern werden?

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die Tätigkeit eines selbständigen Auftragnehmers hat viele Vorteile, sowohl für das beauftragende Unternehmen als auch für den externen Dienstleister. Beispielsweise kann dadurch spezielles Wissen für zeitlich begrenzte Projekte ins Unternehmen eingebracht werden und flexibel auf Auftragslagen reagiert werden. Der Dienstleister profitiert von einer oft höheren Bezahlung, hat aber gleichzeitig keine soziale Absicherung durch den Auftraggeber.

Es besteht jedoch - gerade bei Einzelunternehmern - die Gefahr, dass eine sog. Scheinselbständigkeit unterstellt wird. Dies ist der Fall, wenn die Rahmenbedingungen seiner Tätigkeit im Unternehmen eher denen eines Arbeitnehmers entsprechen. Kritisch wird es, wenn der vermeintlich Selbständige stark weisungsgebunden ist und nur wenig zeitliche und räumliche Flexibilität bei seinen Aufgaben hat. Auch wenn er länger nur für ein Unternehmen tätig ist, kann Scheinselbständigkeit drohen.

Bei einer Scheinselbständigkeit wird der Selbständige sozialversicherungsrechtlich und möglicherweise auch lohnsteuerlich zu einem Arbeitnehmer des Auftraggebers. Dementsprechend können dann Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern - auch über lange Zeiträume - nachgefordert werden, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.

Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie eine Scheinselbständigkeit, sowohl als Auftraggeber als auch als externer Dienstleister, vermeiden können. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen