Wie bringen Sie Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rechtssicher zum Abzug?
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
flexible Arbeitsorte setzen
sich immer mehr durch. In vielen Unternehmen haben die Mitarbeiter bereits die Möglichkeit,
auch im Homeoffice zu arbeiten. Ebenso haben viele Selbständige neben dem
Arbeitsplatz im Betrieb auch ein sog. häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Ein
häusliches Arbeitszimmer ist ein büromäßig eingerichteter Raum im Wohnbereich
des Arbeitnehmers oder Selbständigen. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, in
denen im Betrieb kein Arbeitsplatz für notwendige Büro- und Verwaltungsarbeiten
zur Verfügung steht.
Es müssen einige
Voraussetzungen erfüllt sein, wenn die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
bei Selbständigen oder Arbeitnehmern erfolgreich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
steuermindernd abgezogen werden sollen. Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer
das Zentrum der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt,
ist ein kompletter Abzug der Kosten möglich.
Wenn für den Arbeitnehmer
oder den Selbständigen kein anderer Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht,
können immerhin noch Aufwendungen von bis zu 1.250 € im Jahr steuerlich geltend
gemacht werden.
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Mit Hilfe
unserer Infografik auf der nächsten Seite erhalten Sie detaillierte
Informationen, wie Sie sicher einen Abzug der Kosten für Ihr häusliches
Arbeitszimmer erreichen können und was dabei zu beachten ist. Für Rückfragen
stehen wir gerne zur Verfügung. |
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Mit
freundlichen Grüßen