Wie bringen Sie Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer rechtssicher zum Abzug?

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

flexible Arbeitsorte setzen sich immer mehr durch. In vielen Unternehmen haben die Mitarbeiter bereits die Möglichkeit, auch im Homeoffice zu arbeiten. Ebenso haben viele Selbständige neben dem Arbeitsplatz im Betrieb auch ein sog. häusliches Arbeitszimmer eingerichtet. Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein büromäßig eingerichteter Raum im Wohnbereich des Arbeitnehmers oder Selbständigen. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, in denen im Betrieb kein Arbeitsplatz für notwendige Büro- und Verwaltungsarbeiten zur Verfügung steht.

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, wenn die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei Selbständigen oder Arbeitnehmern erfolgreich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuermindernd abgezogen werden sollen. Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt, ist ein kompletter Abzug der Kosten möglich.

Wenn für den Arbeitnehmer oder den Selbständigen kein anderer Büroarbeitsplatz zur Verfügung steht, können immerhin noch Aufwendungen von bis zu 1.250 € im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite erhalten Sie detaillierte Informationen, wie Sie sicher einen Abzug der Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer erreichen können und was dabei zu beachten ist. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen