Entspricht Ihre Kasse den verschärften Anforderungen des Finanzamts ab 2017?

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

wenn Sie in Ihrem Unternehmen Bargeschäfte tätigen, ist Ihre Kasse für das Finanzamt von höchstem Interesse. Denn darin werden Ihre Einnahmen erstmalig erfasst. Daher hat das Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2010 verschärfte Anforderungen an die Nachprüfbarkeit der Aufzeichnungen aus elektronischen Kassensystemen (PC- und Registrierkassen) formuliert. Unternehmer, die solche Kassen einsetzen, hatten bis Ende 2016 Zeit, die neuen Anforderungen in die Praxis umzusetzen.

Seit 2017 müssen elektronische Kassensysteme insbesondere alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen und die Aufzeichnungen müssen für das Finanzamt jederzeit maschinell auswertbar sein. Da viele ältere Modelle keine Einzelaufzeichnung ermöglichten, wurde oft eine Nachrüstung oder gar eine Neuanschaffung erforderlich.

Nun nehmen Betriebsprüfer bei ihren Kontrollen elektronische Kassensysteme verstärkt ins Visier. Entsprechen diese nicht den Anforderungen des BMF, können die Prüfer im schlimmsten Fall die gesamte Buchführung der betroffenen Unternehmer verwerfen und sie mit hohen Hinzuschätzungen belasten.

Mit Hilfe unserer Infografik auf der nächsten Seite können Sie in einem ersten Schnellcheck herausfinden, ob Ihre Kasse den BMF-Anforderungen ab 2017 entspricht. Sind Sie sich dann noch in einigen Punkten unsicher, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen