Entspricht Ihre Kasse den verschärften Anforderungen des Finanzamts ab 2017?
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
wenn Sie in Ihrem
Unternehmen Bargeschäfte tätigen, ist Ihre Kasse für das Finanzamt von höchstem
Interesse. Denn darin werden Ihre Einnahmen erstmalig erfasst. Daher hat das
Bundesfinanzministerium (BMF) im Jahr 2010 verschärfte Anforderungen an die
Nachprüfbarkeit der Aufzeichnungen aus elektronischen Kassensystemen (PC- und
Registrierkassen) formuliert. Unternehmer, die solche Kassen einsetzen, hatten
bis Ende 2016 Zeit, die neuen Anforderungen in die Praxis umzusetzen.
Seit 2017 müssen
elektronische Kassensysteme insbesondere alle Geschäftsvorfälle einzeln
aufzeichnen und die Aufzeichnungen müssen für das Finanzamt jederzeit maschinell
auswertbar sein. Da viele ältere Modelle keine Einzelaufzeichnung ermöglichten,
wurde oft eine Nachrüstung oder gar eine Neuanschaffung erforderlich.
Nun nehmen Betriebsprüfer
bei ihren Kontrollen elektronische Kassensysteme verstärkt ins Visier.
Entsprechen diese nicht den Anforderungen des BMF, können die Prüfer im
schlimmsten Fall die gesamte Buchführung der betroffenen Unternehmer verwerfen
und sie mit hohen Hinzuschätzungen belasten.
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Mit Hilfe unserer Infografik
auf der nächsten Seite können Sie in einem ersten Schnellcheck herausfinden,
ob Ihre Kasse den BMF-Anforderungen ab 2017 entspricht. Sind Sie sich dann
noch in einigen Punkten unsicher, stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne zur
Verfügung. |
Mit
freundlichen Grüßen